Praxis Elke Asmuth/ Dr. med. Mirko Smolny
Dr. med. Mirko Smolny
Schützenweg 1a
31303 31303 Burgdorf
Inhaltlich verantwortlich:
Dr. med. Mirko Smolny
Facharzt für Allgemeinmedizin
– Betriebsmedizin
Notfallmedizin, Chirotherapie,
Sportmedizin, Palliativmedizin –
Flugmedizinischer Sachverständiger EASA
Kontakt
Telefon: 05136 – 84144
Telefax: 05136 – 894174
Ärztekammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-02
https://aekn.de
Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Deutsche Ärzteversicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Schlichtungsstelle
Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen können für Patientinnnen und Patienten, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte sehr belastend sein. Sofern sich die Frage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stellt, erwarten die Betroffenen zu Recht einen offenen Umgang mit den Beanstandungen.
Um Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich, neutral und unabhängig gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet. In einem Schlichtungsverfahren wird die beanstandete ärztliche Behandlung sachverständig medizinisch begutachtet.
Es wird eine medizinisch und juristisch begründete Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen. Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.
Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Behandlung in Niedersachsen erfolgt ist und nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Schlichtungsstelle wird nicht tätig, wenn bereits eine Strafanzeige erstattet wurde oder eine Klage auf Schadensersatz vor Gericht anhängig ist.
Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Antragstellende tragen nur ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines beauftragten anwaltlichen Vertreters.
Das Verfahren ist für alle Beteiligten freiwillig, d.h. alle Beteiligten müssen mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden sein.
https://www.aekn.de/patientinnen-und-patienten/schlichtungsstelle
Quelle:
eRecht24