Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der ärztlichen Sorgfalt ausschließlich Anforderungen von Folgeverordnungen (Folgerezepten) bearbeiten können.
Für Anfragen zur Erstverordnung bitten wir grundsätzlich um persönliche Arztvorstellung in der Praxis. Unter eRezepten als Standard für gesetzlich Krankenversicherte ist grundsätzlich einmal pro Quartal die Vorlage der Gesundheitskarte erforderlich.